Auch während des aktuellen Lockdowns haben wir weiter für Euch geöffnet
Laut Beschluss der Bundesregierung dürfen alle Dienstleistungsbetriebe die nicht körpernahe arbeiten während des 'Harten Lockdowns' weiterhin geöffnet haben und auch der Besuch ist während dieser Zeit erlaubt.
Ach ja, bei uns im Kundenbereich gilt die FFP2 Maskenpflicht, aber es muss keinerlei Nachweis erbracht werden (2G/3G).
Wir freuen uns also weiterhin auf Euren Besuch!
Euer UPsolute Team